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Meldepflicht

Meldeschein: wer ihn ausfüllen muss – und wer nicht

Die kurze Antwort: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die besondere Meldepflicht unverändert weiter.

Deutsche Staatsangehörige

Kein Meldeschein, keine Unterschrift, keine Ausweiskopie. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste zum 1. Januar 2025 abgeschafft.

Wir erfassen für die Buchung selbstverständlich weiterhin Name und Zeitraum – aber als Vertragsdaten, nicht als Meldedaten.

Ausländische Staatsangehörige

Meldeschein am Anreisetag, handschriftlich unterschrieben. Dazu ist ein gültiger Pass oder Passersatz vorzulegen; die Seriennummer gehört auf den Meldeschein.

Das gilt unabhängig davon, ob jemand für zwei Nächte oder für drei Monate bleibt – und unabhängig davon, ob die Firma oder die Person selbst bucht.

Was auf dem Meldeschein steht

Die Angaben sind gesetzlich vorgegeben (§ 30 Bundesmeldegesetz). Mehr fragen wir nicht ab:

  • Tag der Ankunft und voraussichtlicher Tag der Abreise
  • Familienname und Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeiten
  • Anschrift des Wohnsitzes
  • Zahl der mitreisenden ausländischen Personen und deren Staatsangehörigkeiten
  • Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers

Vorab ausfüllen spart Zeit an der Tür

Sie können den Meldeschein hier am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken oder als PDF speichern und mitbringen. Unterschrieben wird er am Anreisetag von Hand. Das Formular sendet nichts an uns – die Eingaben bleiben im Browser.

Meldeschein öffnen

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Wie lange wir ihn aufbewahren

Ein Jahr ab dem Tag der Abreise. Danach vernichten wir die Meldescheine innerhalb von drei Monaten – so schreibt es § 30 Abs. 4 BMG vor. Das ist keine Kür: Wir dürfen sie weder länger behalten noch früher wegwerfen.

Die Meldescheine liegen verschlossen und werden nur den Behörden vorgelegt, die gesetzlich Auskunft verlangen dürfen. Sie gehen nicht an den Arbeitgeber, nicht an Portale und nicht an Dritte.

Wie wir mit personenbezogenen Daten insgesamt umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Für Unternehmen

Was das für Ihre Disposition bedeutet

Vorher Bescheid geben

Sagen Sie uns bei der Buchung, ob Mitarbeiter ohne deutsche Staatsangehörigkeit dabei sind. Dann liegen die Meldescheine bei der Ankunft bereit – auch bei später Anreise.

Ausweis mitbringen lassen

Ohne Pass oder Passersatz können wir den Meldeschein nicht korrekt ausfüllen. Ein Hinweis in Ihrer Einsatzplanung erspart der Kolonne Diskussionen an der Tür.

Beim Personalwechsel

Kommt während eines laufenden Kontingents jemand Neues, gilt die Meldepflicht für diese Person neu. Das Zimmer bleibt Ihres, der Meldeschein wird für den neuen Mitarbeiter ausgefüllt.

Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Angaben geben den Stand des Bundesmeldegesetzes wieder, wie er für unseren Betrieb gilt. Wenn Ihr Unternehmen eigene Vorgaben zur Dokumentation von Auslandsentsendungen hat, prüfen Sie diese bitte gesondert – dafür ist der Meldeschein nicht gedacht.

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